Lidchirurgie |
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Sowohl krankhafte Lidfehlstellungen als auch kosmetisch oder funktionell störende Lidveränderungen können operativ verbessert werden.
Bei krankhaften und funktionell störenden Lidveränderungen (deutliche Gesichtsfeldeinschränkung bei Schlupflidern) werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Kosmetische Lidoperationen sind als Privatleistung anzusehen.
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